Mandate
Vier Zugänge zu derselben Unfallakte
Die Kanzlei arbeitet an der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Nicht jedes Mandat beginnt bei null: manche Akten brauchen das volle Anspruchsschreiben, andere nur die Antwort auf eine Kürzung oder das Lesen eines Gutachtens.
Kernmandat
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Für Geschädigte, deren Fahrzeug oder deren Person durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist. Wir stellen die Positionen zusammen — Reparatur oder Wiederbeschaffung, Minderwert, Ausfall, Sachverständigenkosten — und führen den Schriftwechsel mit der Haftpflichtversicherung.
Umfang, Ablauf und Vorbereitung
Unterlage
Prüfung von Sachverständigengutachten
Sie haben bereits ein Gutachten, entweder vom eigenen Sachverständigen oder von der Versicherung beauftragt. Wir vergleichen Kalkulation, Stundenverrechnungssatz, Lackaufbau, ausgewiesenen Vorschaden und Restwert mit dem, was die Werkstatt tatsächlich abrechnet. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme, die in das Anspruchsschreiben oder in die Erwiderung eingeht.
Nicht enthalten ist die Beauftragung eines neuen Gutachters. Den suchen Sie selbst; wir sagen, welche Fragen das Gutachten für die Regulierung beantworten muss. Gutachten zur Durchsicht anmelden
Körper und Haushalt
Personenschaden und Schmerzensgeld
Wenn nach dem Unfall eine Behandlung läuft, trennen wir die Fahrzeugpositionen von den Personenpositionen. Gebraucht werden Atteste mit Diagnose und Dauer, Nachweise über Verdienstausfall und, wo er anfällt, eine Beschreibung der ausgefallenen Haushaltsarbeit. Schmerzensgeld wird aus dem konkreten Verlauf beziffert, nicht aus einer pauschalen Tabelle allein.
Ärztliche Behandlung selbst leisten wir nicht. Befunde schicken Sie nicht über das offene Formular, sondern bringen sie zum Gespräch mit oder reichen sie nach, sobald das Mandat steht. Gespräch zum Personenschaden anfragen
Laufende Post
Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung
Die Versicherung hat gekürzt, eine Mithaftung behauptet oder eine Frist von zehn Tagen gesetzt. Wir lesen das Schreiben gegen die vorhandene Akte und antworten mit den Positionen, die sich halten lassen. Geeignet, wenn Reparatur und Gutachten schon vorliegen und vor allem der Austausch stockt.
Eine Prozessvollmacht ist dafür nicht der erste Schritt. Reicht die außergerichtliche Korrespondenz nicht, besprechen wir gesondert, ob eine Klage Sinn ergibt. Schreiben zur Durchsicht geben
Was wir in diesen Mandaten nicht führen
Bußgeldbescheide, Fahrverbote und Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls sind ein anderes Mandat. Wenn Ihre Akte dort liegt, sagen wir das im Erstgespräch und nennen, woran Sie eine Verteidigung erkennen. Familienrecht, Mietrecht und allgemeine Vertragsstreitigkeiten nehmen wir nicht an.
Der nächste Schritt ist ein Gespräch in der Kanzlei. Den Weg vom Unfallort bis zur Auszahlung beschreibt die Seite Ablauf nach dem Unfall. Die Honorare hängen am Gegenstandswert und am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nachzulesen unter Honorare.