Kernmandat

Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall

Für Menschen, deren Pkw, deren Zweirad oder deren Gesundheit im Straßenverkehr durch einen anderen Beteiligten beeinträchtigt wurde und die den Ausgleich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung geordnet führen lassen wollen.

Verkehr auf einer mehrspurigen Straße zwischen Häuserzeilen
Haftung und Höhe sind zwei verschiedene Fragen. Die Regulierung beantwortet beide schriftlich.

Was am Ende der Regulierung vorliegt

Ziel ist eine nachvollziehbare Abrechnung: entweder die Zahlung der bezifferten Positionen oder eine begründete Teilzahlung mit offengelegten Abzügen. Sie erhalten Kopien der Schreiben, die wir an die Versicherung senden, und eine Aufstellung, welche Beträge angekommen sind und welche noch offen sind.

Bei klarer Haftung der Gegenseite gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten häufig selbst zum ersatzfähigen Schaden. Das ersetzt nicht den Anwaltsvertrag mit Ihnen. Zahlen die Versicherung nur eine Quote, bleibt der nicht gedeckte Anteil bei Ihnen. Das sagen wir, sobald die Quote auf dem Tisch liegt, nicht erst auf der Schlussrechnung.

Im Mandat enthalten

  • Sichtung der Unfallunterlagen und der schon vorhandenen Schreiben
  • Anspruchsschreiben an die Haftpflichtversicherung des anderen Beteiligten
  • Positionen zu Reparatur, Totalschaden, merkantilem Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppen, Sachverständigenkosten
  • Prüfung von Kürzungen, etwa beim Stundenverrechnungssatz oder bei einem behaupteten Vorschaden
  • Abstimmung mit Werkstatt und, soweit schon beauftragt, Sachverständigem über fehlende Zahlen
  • Ein Gespräch zur Frage, ob ein gerichtlicher Schritt lohnt, falls die Regulierung stockt

Nicht enthalten

  • Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren
  • Die Auswahl und Bezahlung der Werkstatt oder des Gutachters
  • Medizinische Behandlung und das Einholen von Attesten bei den Ärzten
  • Die Führung eines Rechtsstreits, solange dafür kein gesonderter Auftrag erteilt ist
  • Schäden, die nicht aus einem Verkehrsunfall stammen

Wie das Mandat läuft

  1. 01

    Gespräch, etwa 50 Minuten

    In der Kanzlei gehen wir die Unfallschilderung, Fotos und das erste Schreiben der Versicherung durch. Sie erfahren, welche Positionen sich aus den Unterlagen schon tragen und welche noch fehlen. Das Gespräch kann für sich stehen; ein Folgemandat entsteht erst mit schriftlichem Auftrag.

  2. 02

    Akte und Bezifferung

    Mira Salomon legt die Mappe an, Jonas Kerber oder Helena Vogt setzt die Beträge. Fehlt ein Kilometerstand oder die Rechnung der Werkstatt, nennen wir genau diese Lücke, statt eine Schätzung in das Schreiben zu setzen.

  3. 03

    Schreiben an die Sachbearbeitung

    Das Anspruchsschreiben geht an die Haftpflichtversicherung. Antwortfristen der Versicherung und gesetzliche Fristen, insbesondere die Verjährung, halten wir auseinander und notieren sie in der Akte.

  4. 04

    Kürzung oder Zahlung

    Kommt eine Teilzahlung, prüfen wir jede gestrichene Zeile. Manche Kürzungen — etwa ein überhöhter Mietwagentarif — lassen sich nicht halten. Andere, etwa ein ausgewiesener Minderwert, schon. Sie bekommen die Unterscheidung schriftlich.

  5. 05

    Abschluss oder weiterer Auftrag

    Ist die Akte ausgeglichen, schließen wir sie mit einer Zahlungsübersicht. Bleibt ein Betrag streitig, besprechen wir Kosten und Aussicht einer Klage, bevor irgendetwas bei Gericht eingereicht wird.

Zeit, Ort, Vorbereitung

Das erste Gespräch dauert etwa 50 Minuten und findet in der Kanzlei statt. Eine außergerichtliche Regulierung zieht sich häufig über mehrere Wochen, bei Personenschäden über Monate, weil Atteste und die Sachbearbeitung der Versicherung den Takt vorgeben. Einen festen Endtermin versprechen wir nicht; wir nennen den nächsten erwartbaren Schritt.

Bringen Sie mit, soweit vorhanden: Zulassungsbescheinigung, Fotos, Polizeitagebuchnummer, Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschlag oder Rechnung, Gutachten, Nachweise zum Mietwagen oder zur Frage, ob das Fahrzeug genutzt wurde. Medizinische Befunde nur im verschlossenen Umschlag oder nach Mandatserteilung, nicht als Anhang einer offenen E-Mail mit vielen Empfängern.

Gearbeitet wird von Helena Vogt und Jonas Kerber. Die Sachbearbeitung der Post und der Fristen liegt bei Mira Salomon. Einzelheiten zu den Personen stehen auf der Seite Kanzlei.

Honorar

Für ein erstes Beratungsgespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt ohne abweichende Vereinbarung die Obergrenze von 190 Euro netto nach § 34 RVG, zuzüglich Umsatzsteuer. Schließt sich ein Mandat an, rechnen wir diese Gebühr auf die spätere Vergütung an, soweit das Gesetz und die getroffene Vereinbarung das vorsehen. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Die Herleitung steht auf der Seite Honorare, die Behandlung von Vorschuss und Absage unter Honorar und Erstattung.

Termin zur Schadensregulierung anfragen

Fragen vor dem ersten Termin

Muss ich warten, bis die gegnerische Versicherung sich meldet?

Nein. Der Anspruch kann beziffert werden, sobald Reparaturweg oder Totalschaden und die übrigen Positionen belegt sind. Ein frühes Schreiben setzt die Sachbearbeitung oft erst in Bewegung. Unbelegte Beträge schreiben wir nicht hinein.

Darf die Versicherung mir die Werkstatt vorschreiben?

Bei der Haftpflicht des Unfallgegners ist eine Werkstattbindung, wie sie in manchen Kaskoverträgen steht, in der Regel nicht der Maßstab. Ersetzt wird die erforderliche Reparatur in einer geeigneten Werkstatt. Ob ein angebotener Referenztarif ausreicht, hängt an der Vergleichbarkeit, nicht an einem Formularsatz.

Was ist, wenn mich ein Teil der Schuld trifft?

Dann wird gequotelt. Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs und ein konkretes Mitverschulden führen zu unterschiedlichen Ansätzen. Wir nennen die Quote, die sich aus dem Unfallhergang vertreten lässt, und rechnen die Beträge danach. Eine Quote von vornherein auf null zu drücken, nur damit die Akte freundlicher aussieht, tun wir nicht.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung das Honorar?

Das entscheidet der Rechtsschutzversicherer nach dem Vertrag. Wir fragen die Deckung an, wenn Sie die Unterlagen mitbringen. Eine Zusage der Kanzlei, dass der Rechtsschutz zahlt, gibt es vor dieser Entscheidung nicht.