Gespräch absagen
Ein vereinbartes Erstgespräch können Sie bis zum Ablauf von zwei vollen Werktagen vor dem Termin kostenfrei absagen. Haben Sie die Gesprächsgebühr bereits überwiesen, erstatten wir sie vollständig. Die Frist rechnen wir nach den Kanzleitagen: Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Sachsen.
Geht die Absage später ein, darf die Kanzlei die vereinbarte Gesprächsgebühr behalten, wenn der Zeitraum nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte. Konnte der Termin nachbesetzt werden, erstatten wir die Gebühr trotzdem. Das teilen wir in der Antwort auf Ihre Absage mit.
Termin verschieben
Einmaliges Verschieben ist ohne Abzug möglich, wenn die Nachricht mindestens einen Werktag vorher eingeht und ein neuer Termin innerhalb von vier Wochen gefunden wird. Jedes weitere Verschieben desselben Gesprächs behandeln wir wie eine kurzfristige Absage, sofern der ursprüngliche Zeitraum frei bleiben muss.
Nichterscheinen
Erscheinen Sie ohne Absage nicht, wird die vereinbarte Gebühr für das Gespräch fällig. Eine bereits gezahlte Gebühr bleibt einbehalten. Melden Sie sich am selben Tag wegen eines unvorhergesehenen Hindernisses, etwa eines weiteren Unfalls auf dem Weg, prüfen wir eine Verlegung, statt die Gebühr einzubehalten.
Arbeit, die schon begonnen hat
Ist der Auftrag erteilt und sind Schreiben an die Versicherung hinausgegangen, Gutachten durchgesehen oder eine Deckungsanfrage gestellt, sind die dafür entstandenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verdient. Sie werden nicht erstattet, auch wenn Sie den Auftrag danach beenden. Eine noch nicht begonnene Tätigkeit rechnen wir ab und erstatten den darauf entfallenden Teil eines Vorschusses.
Vorschuss
Bei ungeklärter Haftung können wir einen Vorschuss verlangen. Er wird auf die Schlussrechnung angerechnet. Der nicht verbrauchte Rest wird nach Abschluss oder nach wirksamer Beendigung des Mandats erstattet. Die Erstattung setzt voraus, dass feststeht, welche Gebühren entstanden sind und welche Fremdkosten wir bereits weitergeleitet haben.
Was nicht zurückgezahlt wird
Gerichtskosten, die bereits an die Gerichtskasse gezahlt wurden, Gebühren eines Sachverständigen, die wir auf Ihren Wunsch verauslagt und an den Gutachter weitergeleitet haben, sowie tatsächlich verbrauchte Post- und Telekommunikationskosten bleiben bei Ihnen. Diese Beträge hat die Kanzlei nicht als eigenes Honorar vereinnahmt. Ob die gegnerische Haftpflicht sie später als Schaden erstattet, ist eine Frage der Regulierung, nicht dieser Erstattungsregel.
Hat die Haftpflichtversicherung oder ein Rechtsschutzversicherer das Honorar bereits an Sie oder an uns gezahlt, stimmen wir die Rückabwicklung so ab, dass derselbe Betrag nicht zweimal erstattet wird.
Ablauf und Dauer
Erstattungsbitten senden Sie an info@intellect-voyage.click oder an 73,Lindenstraße,Dresden,Sachsen,01067,Germany. Nennen Sie Ihren Namen, das Aktenzeichen oder das Datum des Gesprächs und die Bankverbindung, von der die Zahlung kam. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen auf den Eingang und zahlen den erstattungsfähigen Betrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Höhe feststeht, auf dasselbe Konto zurück. Eine Barauszahlung in der Kanzlei bieten wir nicht an.
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter +49-351-429638. Die Vergütungsregeln im Übrigen stehen unter Honorare, die Beendigung des Auftrags unter Mandatsbedingungen.