Unfallstelle · 12. März 2026
Was nach einem Auffahrunfall in die Akte gehört
Der Auffahrunfall wirkt im ersten Moment eindeutig. In der Regulierung entscheidet trotzdem, was auf den Fotos und auf dem Zettel steht, den jemand am Straßenrand reicht.
Wer hinten auf ein stehendes oder bremsendes Fahrzeug auffährt, hat in vielen Akten die Haftung gegen sich. Das ist der Ausgangspunkt, nicht schon die Abrechnung. Die gegnerische Haftpflicht prüft, ob das vordere Fahrzeug ohne Anlass stark gebremst hat, ob eine Lichtanlage defekt war, ob ein Spurwechsel unmittelbar davor lag. Dafür reichen Kennzeichen und eine Telefonnummer nicht.
Fotos, solange die Wagen noch stehen
Vier Blickrichtungen genügen als Gerüst: jedes Fahrzeug von hinten und von der Seite, die Berührungsstelle aus der Nähe, die Fahrbahn mit beiden Wagen im selben Bild, dazu ein Überblick, der die Kreuzung oder die Leitplanke zeigt. Der Kilometerstand des eigenen Wagens gehört auf ein eigenes Foto, weil der merkantile Minderwert und manchmal die Nutzungsausfallgruppe daran hängen. Liegt Glas oder ein abgerissenes Kennzeichenschild auf der Fahrbahn, kommt das ins Bild, bevor es weggeräumt wird.
Namen, Anschriften, Kennzeichen, Versicherung des anderen Fahrzeugs und, falls die Polizei kommt, die Vorgangsnummer schreiben Sie auf, sobald die Sicherung steht. Ein Mitfahrer, der den Abstand gesehen hat, gehört mit Kontaktdaten in dieselbe Notiz. Zeugen, die nur „falls nötig“ ihre Nummer auf einen Zettel kritzeln und dann verschwinden, sind später schwer zu finden.
Was Sie an der Stelle nicht unterschreiben
Formulare, auf denen bereits steht, Sie hätten den Abstand nicht eingehalten, lassen Sie liegen oder streichen Sie den Satz, bevor irgendwo ein Name steht. Eine knappe Unfallskizze mit Pfeilen ist nützlich. Ein Schuldanerkenntnis ist es nicht. Die eigene Haftpflicht und eine vorhandene Kasko erfahren vom Schaden, weil viele Verträge eine Anzeigefrist kennen. Der Ersatzanspruch selbst geht an die Haftpflicht des auffahrenden Fahrzeugs, nicht an die eigene Kasko, solange Sie den Weg über die gegnerische Versicherung gehen wollen.
Werkstatt und Vorschaden
Ein Kostenvoranschlag darf erstellt werden, bevor die Versicherung den Schaden besichtigt hat. Beginnt die Werkstatt mit der Instandsetzung, bevor Fotos und ein Gutachten den Zustand festhalten, fehlt später der Vergleich, wenn ein Vorschaden behauptet wird. Einen alten Steinschlag oder eine bereits lackierte Ecke nennen Sie von sich aus. Verschweigen verlängert die Akte, sobald die Lackschicht in der Kalkulation auftaucht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Rechnung oder der Voranschlag, die Fotos und das erste Schreiben der Versicherung bilden die Mappe, mit der ein Gespräch in der Kanzlei etwas ausrichten kann. Wie daraus ein Anspruchsschreiben wird, steht im Ablauf. Wer die Mappe schon zusammenhat, kann einen Termin zur Schadensregulierung setzen.
Weiterlesen: Wenn das Gutachten die Regulierung verzögert.